Führung von Klettertouren, Gletschertouren, Klettersteigen: Nur Bergführer und Bergführeranwärter
Führung von Wanderungen: Nur Wanderführer, Bergführer und Anwärter zu diesen Berufsgruppen
Führung und Sicherung im Klettergarten und an künstl. Kletterwänden: Nur Sportkletterlehrer und Bergführer sowie Anwärter zu diesen Berufsgruppen. Ausnahme: als Angestellte bei Sportkletterschulen dürfen auch dem SKL-Anwärter gleichwertige Personen in der Halle eingesetzt werden, aber nur nach vorheriger Meldung beim Verband
Führung beim Canyoning: Nur Canyoningführer und Anwärter
Führung von (alpinen) mountainbike Touren: nur Wanderführer und Bergführer mit MTB guide Zusatzausbildung
Bei Verstößen droht ein Strafrahmen ist bis zu 5.000.-€ und der Konzessionsentzug.
Wir bitten um Einhaltung der Regeln, nicht zuletzt hätte ein Zuwiderhandeln den Wegfall der Haftpflichversicherung bei einem Unfall zur Folge!
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