Ausbildung zum Sportkletterlehrer

Der Vorarlberger Bergführerverband veranstaltet einen Ausbildungskurs zum staatlich befugten Sportkletterlehrer, der für das Durchführen kommerzieller Sportkletter- und Boulderkurse laut Vorarlberger Bergführergesetz befugt ist (in Kletterhallen, Klettergärten ohne alpine Gefahren und ausschließlich an Einseillängen).
 
Unter der Federführung der Sportabteilung des Landes Vorarlberg wird laut Gesetz, der Vorarlberger Bergführerverband beauftragt, die Ausbildung zum staatlich befugten Sportkletterlehrer durchzuführen. Die Ausbildung wird durch ein spezielles und erfahrenes Ausbildungsteam des Verbandes durchgeführt. 
 
Nach einer Aufnahmeprüfung in den Bereichen Klettern und Seiltechnik kann der mehrtägige Kurs, jedoch innerhalb von mindestens zwei Jahren besucht werden. Die Ausbildung umfasst die gesamte Palette des Sportkletterns in Theorie und Praxis. Zwischen den Ausbildungskursen müssen die TeilnehmerInnen eine Praxiszeit absolvieren (40 Stunden).
 
Nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung und kommissionellen Abschlussprüfung unter Leitung der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Sport, muss anschließend jeder Teilnehmende laut Landesgesetz bei der Landesregierung die Konzession (behördliche Bewilligung) zum staatlich befugtem Sportkletterlehrer ansuchen.

 
Die aus dieser Ausbildung, Prüfung und Autorisierung hervorgehenden Sportkletterlehrer dürfen im In- und Ausland kommerziell Sportkletterunterrichte anbieten und abhalten.  
 
§2 (1) c) Begriffe (Umfang der Befugnis)
(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 
c) Sportkletterlehrer, wer berechtigt ist, Personen beim seilfreien Klettern in Absprunghöhe (Bouldern), beim Klettern an künstlichen Kletterwänden sowie beim Klettern an vollständig mit Bohrhaken ausgestatteten Kletterrouten und Klettergärten im natürlichen Fels, bei denen die Sicherung in der Seilschaft vom Wandfuß aus erfolgt und die einfach über Wanderwege oder Steige ohne alpinen Schwierigkeitsgrad zu erreichen sind, zu führen, zu begleiten und zu unterrichten.
 
§3 Konzession
(1) Für die Tätigkeit als Sportkletterlehrer bedarf es der behördlichen Bewilligung (Konzession).
(2) Die Konzession als
c) Sportkletterlehrer berechtigt zur Führung der Bezeichnung „staatlich befugter Sportkletterlehrer“.
 
§13 Vorbereitung einer Klettertour
(2) Der Sportkletterlehrer hat den Personen, die seine Dienste in Anspruch nehmen wollen, auf Verlangen seinen Ausweis vorzulegen.
(3) Der Sportkletterlehrer ist verpflichtet, die zugesicherte Führung persönlich durchzuführen. (5) Der Sportkletterlehrer darf die zur Durchführung einer geplanten Tour erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen.
 
Anmeldung:
Die Anmeldung zum Ausbildungslehrgang erfolgt über den Ausbildungsleiter Christoph Küng: christoph@bergaufbergab.com.

Ausbildungsleiter:
Christoph Küng

Tel.: +43 699 / 150 43 740
E-Mail: christoph@bergaufbergab.com
 
 
Voraussetzungen für eine Zulassung zum Ausbildungslehrgang sind:
 
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben.
b) die Eignungsprüfung vor der Prüfungskommission erfolgreich abgelegt haben.
c) Sportmedizinisches Untersuchungszeugnis über den Gesundheits- und Konditionszustand des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate).

 
Aufnahmevoraussetzungen zum Antrag der Konzession:
 
Achtung: Die AufnahmewerberInnen werden auf folgende gesetzliche Bestimmungen bei der behördlichen Bewilligung (Konzession) als staatlich befugter Sportkletterlehrer aufmerksam gemacht.
 
§ 4 des Vorarlberger Bergführergesetzes sind die Voraussetzungen für die Verleihung der Befugnis als Sportkletterlehrer durch die Landesregierung folgende:
(1) Die Konzession als Sportkletterlehrer ist von der Landesregierung auf Antrag Personen zu erteilen, die
a) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder nach dem Recht der Europäischen Union oder aufgrund eines Staatsvertrages gleichzustellen sind,
b) das 18. Lebensjahr vollendet haben und 
c) verlässlich (Strafregisterbescheinigung), für den Beruf körperlich und geistig (ärztliches Zeugnis) geeignet sowie fachlich befähigt sind.
(2) Die fachliche Befähigung ist durch die Ablegung der Sportkletterlehrerprüfung nach § 7 oder durch die Anerkennung nach den §§ 10 und 11 nachzuweisen.  
(3) Als verlässlich nach Abs. 1 lit. c gilt eine Person nicht, wenn sie wegen einer vorsätzlichen, mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Handlung oder wegen einer strafbaren Handlung gegen die Sittlichkeit von einem ordentlichen Gericht verurteilt worden ist und diese Verurteilung weder getilgt worden ist noch der beschränkten Auskunft nach dem Tilgungsgesetz 1972 oder vergleichbaren Vorschriften eines anderen Staates unterliegt. Zur Beurteilung der notwendigen Verlässlichkeit ist eine Strafregisterauskunft einzuholen.  
(4) Die notwendige körperliche und geistige Eignung ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen.  
(5) Die Nachweise und Bescheinigungen nach Abs. 3 und 4 dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein. 
 

Ausbildung zum Sportkletterlehrer 3 Varianten

Thema Ort Kosten
Aufnahmeprüfung für Einsteiger Dornbirn 100 €
Sportkletterlehrerausbildung Dornbirn 3300 €

Zusätzliche Informationen | Anmeldung

Termine 2024

 

Aufnahmeprüfung:DO1 Tag23. Mai 2024                                                                          
Modul 1:DO - SO4 Tage23. - 26. Mai 2024
Modul 2:MI - SO5 Tage12 .- 16. Juni 2024
Modul 3:MI - SO5 Tage16. - 20. Oktober 2024
Modul 4:MI - SO5 Tage06. - 10. November 2024
Abschlussprüfung:SA - SO2 Tage23. - 24. November 2024

 

Ergänzungskurs für Sportkletterinstruktoren zum Sportkletterlehrer:
Auf Anfrage. Dauer: 3 Tage

 

Bei allen Kursteilen besteht zu 100% Anwesenheitspflicht.


Anmeldeschluss:  23. März 2024

Aus organisatorischen Gründen können maximal 24 Personen für die Ausbildung zugelassen werden. Die Reihung erfolgt nach Einlangen der Anmeldung. Für ein Zustandekommen des Kurses ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen erforderlich.

 

Ausbildungsleiter:
Christoph Küng
Tel.: +43 699 / 150 43 740
E-Mail: christoph@bergaufbergab.com